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  Die Zuchtgenehmigung
 
Die Zuchtgenehmigung

Jeder, der Sittiche und Papageien (Krummschnäbel) züchten möchte (auch wenn nur einmal Nachwuchs gewünscht und dieser behalten wird), braucht eine amtliche Zuchtgenehmigung. Welches Amt diese Genehmigung erteilt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber sie ist unbedingt erforderlich. Beim Landratsamt, dem Ordnungs- oder dem Gesundheitsamt kann man erfahren, an welche Stelle man sich wenden muss. Wir haben uns an das hiesige Veterinäramt gewandt.

 

Sind die Formalitäten geklärt und ist die Genehmigung durch einen Amtstierarzt nach Abnehmen der Zuchträume und des Quarantäneraumes erteilt, braucht man die amtlichen Fußringe für den Nachwuchs. Offene Ringe bekommet man beim ZZF (Zentralverband Zoologischer Fachbetrieb Deutschlands e. V.). Diese sind silber und haben (meist) 7 Zahlen eingestanzt, die ersten 4 Zahlen gegen Auskunft über den Züchter, die restlichen 3 sind die laufende Nummer.

 

Dann gibt es noch geschlossene Ringe, welche man bei der AZ, DKB, DSV bekommt, wofür man aber erst eine Mitgliedschaft antreten muss (bei der AZ liegt der Jahresbeitrag bei 36 € und beinhaltet neben des Angebots der Fußringe (welche separat gezahlt werden) monatlich eine Zeitschrift mit vielen Informationen rund um die Haltung, Ernährung und Zucht von Ziervögeln. Diese Ringe haben dann verschiedene Jahresfarben (insgesamt 5, welche dann immer wechseln). Neben diesen Farben steht an erster Stelle die 5-stellige Züchternummer, dann folgt die Jahreszahl (zusätzlich zu der Jahresfarbe) und die letzten 3 Ziffern stellen die laufende Nummer dar.

  • 2003 blau
  • 2004 gelb (wird 2009 durch violett ersetzt)
  • 2005 grün
  • 2006 rot
  • 2007 schwarz
  • 2008 blau
  • usw
 


 
 
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