Unsere bunte Vogelwelt
  Das Zuchtbuch
 
Das Zuchtbuch

Jeder, der Sittiche und Papageien nachzüchtet, ist verpflichtig, ein Zuchtbuch zu führen. Wir persönlich nutzen das Nachweisbuch von der BNA (Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V.). Dort werden folgende Punkte festgehalten:


Tierart:

  • Laufende Nummer der Tiere (1, 2, 3, ...)
  • Deutscher Name der Tierart (z. B. Wellensittich)
  • Wissenschaftlicher Name (z. B. Melopsittacus undulatus)
  • Schutzstatus (Anhang A, B, C oder gar keiner)

Selbstgezüchtete Tiere:

  • Datum Eiablage
  • Schlupf-Datum
  • Datum Meldung Behörde (nur erforderlich bei streng geschützten Arten)

Erworbene Tiere:

  • Erworben am ...
  • von (Name/Anschrift)
  • Datum Meldung Behörde (...)

Kennzeichen:

  • Ring geschl. Nr (z. B. 12555 06 001)
  • Transonder Code
  • Ring offen Nr (1234 567)
  • Dokumentation
  • Sonstige Kennzeichen (z. B. fehlende Kralle)

Abgegebene Tiere:

  • Abgegeben am ...
  • an (Name und Anschrift)
  • Datum Meldung Behörde (...)

Abgang durch Tod:

  • am ...
  • Ursache
  • Datum Meldung Behörde (...)
  • Datum Rückgabe Kennzeichen (...)

Tierärztliche Behandlung bei Psittaciden:

  • Beginn
  • Art und Dosierung des Arzneimittels
  • Ende
  • Ergebnis Kontrolluntersuchung

Bemerkungen:

  • Einfuhrdokumente und Herkunftsbescheinigungen
  • Sichtvermerke (z. B. der Behörde)
  • Verweis auf die Elterntiere (lfd. Nummer); Geschlecht
  • Beseitigung nicht benötigter Kennzeichen
Durch dieses Buch kann immer nachgewiesen werden, im Falle einer Infektion des Bestandes mit der Papageienkrankheit, welche Tiere woher gekommen sind und wohin sie gegangen sind bis zu 90 Tage vor des Ausbruches der Psittakose.


 
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